Entschädigung vs. Erstattung (Allgemeines Forum)

HH-Ole, Donnerstag, 24.07.2025, 19:57 (vor 137 Tagen) @ ICE920

Okay, vielleicht habe ich ja einfach nicht das passende Grundverständnis. Fasse nochmal jenseits der Details zusammen, wie ich es bisher verstanden habe:

Entschädigung für Verspätung soll die Unannehmlichkeiten kompensieren, die auf der Reise durch die verspätete Ankunft entstehen, natürlich auch wenn bereits die Abfahrt verspätet ist. Sie ist aber keine Vertragsstrafe oder ähnliches für Nichteinhaltung der gebuchten Fahrplanlage. Da es um eine "tatsächliche Ankunft" (der Reisenden) geht, ist die fiktive Mindestverspätung der ursprünglichen Verbindung aus meiner Sicht unerheblich, so lange die Bedingung zur späteren Nutzung irgendwann mal erfüllt war ("vernünftiger Weise davon ausgehen" und so).

Erstattung des Fahrpreises bei Nichtantritt oder Rückkehr hingegen ist ein Anspruch, der durch die Nichterfüllung der Leistung entsteht. Unabhängig davon, ob man überhaupt noch fahren wollte. Also auch wer inzwischen eh ganz andere Pläne hatte, hat Glück gehabt und bekommt so auch für nicht stornierbare Tickets das Geld zurück...

...oder kann eben das Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Spart das EVU die Erstattung und die Reisenden ggf. den Kauf teurerer Fahrkarten.

Aus meiner Sicht erfordert das Erleiden einer Verspätung die Mitfahrt. Ich kann die Argumentation, dass man auch andere Nachteile durch die Planänderung hatte und eine Entschädigung deshalb gerecht findet, ja nachvollziehen. Ich fürchte eben bloß, dass die Verspätungsentschädigung nicht ursprünglich so gedacht ist. Aber nochmal, nur dass ich es nicht verstehe soll niemanden davon abhalten, das so geltend zu machen und ggf. die 50% Entschädigung zu bekommen.


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