Zugbindung aufgehoben + Verspätungsentschädigung (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Mittwoch, 23.07.2025, 09:22 (vor 143 Tagen) @ Alibizugpaar

Was auch immer hier wieder gespielt wird: Wer viele Tage später einen Zug nimmt, der erleidet am ursprünglich gebuchten Reisetag doch keine Verspätung.

Ganz genau. Für nicht erlittene Verspätungen kann es keine Entschädigung geben. Wenn bei der genutzten Alternativverbindung Tage später dann eine entschädigungsrelevante Verspätung am Zielort lt. Beförderungsvertrag erlitten wird, kann hierfür dann ein Antrag gestellt werden.


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