Das ist die sinngemäße Anwendung der Rechtslage. (Allgemeines Forum)

musicus, Mittwoch, 23.07.2025, 13:12 (vor 274 Tagen) @ JeDi

Ja. Aber für tatsächlich entstandende Verspätungen am Zielort, nicht für "es könnte ja sein, dass ich später bin".

Dem Ausgangsbeitrag war zu entnehmen, dass sich eine tatsächliche Verspätung von wenigstens 120 Minuten nicht unterschreiten lässt. Dieses Szenario bildet hier auch den Anwendungsbezug. Ein "es könnte ja sein" liegt demnach nicht vor, sondern vielmehr ein "es kann nicht anders sein".

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