Eben. Sicherheit. (Allgemeines Forum)

gnampf, Freitag, 25.04.2025, 13:50 (vor 241 Tagen) @ J-C

Nochmal, die DB Fernverkehr macht das sogar, ohne sich überreden lassen zu müssen, weil man die Splittergattung KISS loswerden will und zufälligerweise sonst halt nur die 5-Wagen-Twindexx hat. Ergo kommt die Kapazitätserhöhung unabhängig davon, ob dafür irgendwer irgendwen überredet!

a) die Splittergattung ist bisher immer noch nicht verkauft, sondern steht weiterhin auf db-gebrauchtzug. Obwohl die ÖBB doch angeblich so großes Interesse haben und der Deal schon vor Monaten abgeschlossen sein sollte?
b) wenn sie dann wirklich wegfallen, und die DB nur mit längeren Zügen fahren kann, dann wird man schauen müssen ob sich das rechnet oder nicht. Wenn nicht, und auch der NV-Besteller das nicht ausgeleichen will, weil er die Mehrkapazität für nicht erforderlich hält, dann wirds halt eingestellt und der NV-Besteller kann selbst schauen was er macht.

Der NV-Besteller wollte einfach nur das bisherige Angebot so weiter haben, dann kündigte die DB einseitig und fordert mehr Geld für etwas, was die sowieso machen. Das halte ich für wenig seriös.

Wie kündigt man denn zweiseitig? Natürlich wird die Kündigung immer von einer Seite ausgesprochen. Dafür gibt es Fristen, die vorgeben zu wann das ordnungsgemäß möglich ist, und sicherlich auch Regelungen, zu wann eine außerordentliche Kündigung möglich ist, und aus welchem Grund. Hält die DB sich da dran, dann ist alles ok. Hält sie sich nicht dran wird er NV-Besteller ihr schon deutlich machen das es einen geltenden Vertrag gibt.

Aber ist der IC Potsdam - Cottbus überfüllt gewesen? Denn das war die Ausrede der DB.

Keine Ahnung, nie mitgefahren. Spielt im Endeffekt auch keine Rolle, außer das wäre ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Das Datum zum Fahrplanwechel klingt aber eher nach einer ordentlichen Kündigung, und die ist grundlos möglich. So oder so wir die DB FV eher nichts freiwillig machen, was ihr Verluste oder weniger Gewinn beschert. Da müsste der Eigentümer sie dann schon zu zwingen. Da der sich aber in den NV-Betrieb nicht einzumischen hat, da das Ländersache ist, würde er wohl eher nur über die Tatsache ob es überhaupt einen FV-Zug gibt entscheiden.


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