Wieso nicht direkt bei Interrail? (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 02.04.2024, 15:29 (vor 116 Tagen) @ KBD_1880


Zumal im europäischen Recht ja auch das "Verbraucherleitbild" gilt. Auf dieser Vorstellung bauen Verordnungen wie FahrgastrechteVO oder FluggastrechteVO auf und in diesem Licht sind ihre Vorschriften auch auszulegen. Die DB (und andere Beförderer, gerade in der Luftfahrt) wissen das auch, sonst würde es nicht zu so wenigen Gerichtsentscheidungen kommen. Ja, weil wenige klagen, aber auch weil die Bahn meistens irgendwann aufgibt und anerkennt.

Für die Bahn wäre es ohnehin ein Desaster, wenn ein Amtsrichter mal ein Verfahren aussetzen und wegen solcher Fragen den EuGH in Luxemburg im Wege der Vorabentscheidung anrufen würde, um so etwas bindend zu klären. Diese (negative) mediale Publicity kann man nicht gebrauchen.

Einfach mal versuchen DB Regio Mitte direkt anzuschreiben, wegen Erstattung der Kosten, denn eine Entschädigung von 50% von 0€ wird es nichts geben, zu mal das ja Interrail regeln müssen.

Hier wurde von verschiedener Seite beschrieben, warum der Fall kompliziert ist.
Inzwischen kommt ja noch der Passus hinzu, wegen der höheren Gewalt, weil es ja eine Behördliche Maßnahme (Feuerwehr Einsatz) war.

Ich hoffe du bekommst das Geld wieder, aber es stellt sich eben als kompliziert heraus, und gerichtlich ist da noch nie was entschieden worden.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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