Beförderungsbestimmungen und Hausrecht (Allgemeines Forum)

Manitou, Sonntag, 27.06.2010, 00:16 (vor 5859 Tagen) @ Fabian318

Den fahrgast des Zuges zu verweisen, ist kein hoheitlicher Akt, sondern eine Handlung im Rahmen des Hausrechtes. Diese kann man bei unberechtigtem Überschreiten der Gleise mit der Vorsorge, das der Reisende im Zuge erneut gegen Bestimmungen verstößt und damit sich selbst oder andere Reisende gefährdet, begründen.
Andererseits ist ein Anfordern der Bundespolizei, verbunden mit einer Anzeige der Ordnungswidrigkeit, kein hoheitlicher Akt, den führt die Bundespolizei nach ihrem Eintreffen durch, wenn der betreffende Reisende bis dahin sich nicht abgesetzt hat (wäre vergleichbar, wenn ein Fahrzeug vor einer Grundstücksausfahrt steht, ich die Polizei rufe, um dem Halter ein Knöllchen verpassen zu lassen und ein Abschleppen zu veranlassen, in dem Fall erstatte ich Anzeige und veranlasse damit, das die Polizei den hoheitlichen Akt vollzieht).


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