So geht das jedenfalls nicht (Allgemeines Forum)

cyberle, Düsseldorf, Freitag, 25.06.2010, 17:15 (vor 5056 Tagen) @ Jörg


Eine Weiterfahrt zu verweigern um eine Person zu maßregeln, könnte man durchaus als Amtsanmaßung, Nötigung oder Freiheitsberaubung gegenüber den anderen Fahrgästen verstehen.

Wenn ich so erschrocken bin das ich den Bahnverkehr nicht sicher aufrechterhalten kann?

Die Türen sind offen ... Freiheitsberaubung?

Das haben schon andere versucht mit der Freiheitsberaubung und sind schwerstens in die eigene Grube gefallen. Ich sag nur Rohrbach


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