So geht das jedenfalls nicht (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 25.06.2010, 21:57 (vor 5860 Tagen) @ cyberle
bearbeitet von Fabian318, Freitag, 25.06.2010, 22:02

Wenn ich so erschrocken bin das ich den Bahnverkehr nicht sicher aufrechterhalten kann?

So erschrocken, dass du noch drohen kannst - im Beisein der anderen Fahrgäste - sonst nicht weiter zu fahren? Zum Glück ist Selbstjustiz in Deutschland verboten... Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten obliegt der Bundes-/Landespolizei und nicht sonstigen Personen. Wenn du dich so erschrocken hast, solltest du besser die 112 anrufen und einen Notfallseelsorger bestellen, statt hier vor den Reisenden so ein Werk zu machen.

Im Übrigen verstößt dein Handeln gegen das Allgeimeine Eisenbahngesetz, Stichwort Beförderungspflicht.


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