Beförderungsbestimmungen und Hausrecht (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 26.06.2010, 00:03 (vor 5863 Tagen) @ Manitou
bearbeitet von Fabian318, Samstag, 26.06.2010, 00:04

Der Zugführer (wenn es keinen solchen gibt, der Triebfahrzeugführer) kann das Hausrecht ausüben

Ja, das Hasurecht seines Hauses. Also nur seines Zuges, der Bahnsteig gehört da nicht zu, dies ist ein anderes Unternehmen.

und in diesem Zusammenhang aus Reisende wegen Verstoßes gegen die Beförderungsbestimmungen von der Fahrt ausschließen.

So? Dann zeige mir mal die Beförderungsbestimmungen, in denen das Betreten der Gleise verboten wird. Das geht nämlich nicht, weil die Infrastruktur nicht im Einfluss des Verwenders der Beförderungsbedingungen liegen.

Wenn diese Personen den Zug nicht verlassen, kann die Bundespolizei zum Zwecke der Durchsetzung der Maßnahme angefordert werden.

Nein, der Zugführer kann überhaupt nicht fordern, dass der Zug verlassen wurde, so lange nicht gegen die Beförderungsbedingungen verstoßten wurde (s.o.)

Der Zugführer / Triebfahrzeugführer sollte in solchen Fällen den Vorfall dem Fahrdienstleiter schildern und über diesen die Polizei anfordern. Dabei ist abzusprechen, ob der Zug am Ereignissort verbleit oder die Polizei auf dem nächsten Bahnhof erscheint.

Sicher, das ist das einzig mögliche. Allerdings braucht niemand auf die Idee zu kommen, er hätte plötzlich das Recht, den Gleiseüberschreiter festhalten zu dürfen.

Ich habe immer noch keinen Beleg dafür finden können, dass es rechtmäßig sein könnte, den Ordnungswidrigkeiten-Begeher hier vor die Tür zu setzen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum