Beförderungsbestimmungen und Hausrecht (Allgemeines Forum)

Manitou, Freitag, 25.06.2010, 23:46 (vor 5865 Tagen) @ Fabian318

Der Zugführer (wenn es keinen solchen gibt, der Triebfahrzeugführer) kann das Hausrecht ausüben und in diesem Zusammenhang aus Reisende wegen Verstoßes gegen die Beförderungsbestimmungen von der Fahrt ausschließen.
Wenn diese Personen den Zug nicht verlassen, kann die Bundespolizei zum Zwecke der Durchsetzung der Maßnahme angefordert werden. Der Zugführer / Triebfahrzeugführer sollte in solchen Fällen den Vorfall dem Fahrdienstleiter schildern und über diesen die Polizei anfordern. Dabei ist abzusprechen, ob der Zug am Ereignissort verbleit oder die Polizei auf dem nächsten Bahnhof erscheint.


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