Beförderungsbestimmungen und Hausrecht (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 26.06.2010, 02:42 (vor 5861 Tagen) @ cyberle

also ich weiß nicht für welchen Laden du arbeitest ich kann nur sagen mein Unternehmen würde voll hinter mir stehen in solche einem Fall

Das Unternehmen vielleicht, aber der Richter auch, wenn es hart auf hart kommt, weil unberechtigterweise das Beförderungsrecht nach §10 AEG versagt wurde? Wie gesagt, es steht in keiner Beförderungsbestimmung, dass das Überschreiten der Gleise verboten wäre - und es muss ein Verstoß gegen die BB stattfinden, um das Beförderungsrecht zu versagen. Kann ja auch nicht in den BB stehen, weil die Verkehrsunternehmen wohl kaum Angelegenheiten der Infrastrukturbetreiber regeln dürfen und auch keine hoheitlichen Akte vollziehen dürfen (Ahndung Ordnungswidrigkeiten).


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