Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr... (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 25.06.2010, 15:46 (vor 5860 Tagen) @ cyberle
bearbeitet von Fabian318, Freitag, 25.06.2010, 15:50

...ist das bloße Überschreiten der Gleise noch lange nicht, so denn kein Zug kommt und keine konkrete Gefährdung vorliegt. Das unberechtigte Überschreiten der Gleise ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

Auch mit Gefährdung ist es übrigens die Frage, ob es überhaupt ein Straftatbestand sein kann:

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1.
Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2.
Hindernisse bereitet,
3.
falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4.
einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(§315 StGB)

Ich vermisse hier, die Gefährdung anderer Menschen oder Sachen von erheblichem Wert (da dürfte eine abgerissene Luftleitung nicht zu zählen). Zu den aufgezählten Punkten zählt beim Überschreiten allenfalls Punkt 2, allerdings ist auch hier die Frage, ob ein Mensch als Hindernis für ein Schienenfahrzeug gesehen werden kann.


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