Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr... (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 25.06.2010, 16:46 (vor 5859 Tagen) @ cyberle

Also die Polizei sieht das ganze selbst als Owi:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/74161/1568184/bundespolizeiinspektion_ebers...

Und die EBO spricht auch ganz klar davon, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__64b.html

Ein Bekannter von mir musste auch nicht sehcs Monate ins Gefängnis, sondern lediglich 25 Euro Verwarngeld aufgrund der Ordnungswidrigkeit bezahlen.


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