Welche Verspätungsursache wird angegeben? (Allgemeines Forum)

Berliner65, Berlin, Mittwoch, 07.06.2023, 23:34 (vor 295 Tagen) @ bendo

Moin,

"Ausschließlich" und "zweifelsfrei" klingt erst mal gut und als ob die Bahn das Eintreten dieses Umstands gerichtsfest nachweisen müsste.

Wie bei allen Regelungen der Bahn AG gilt in der Praxis zunächst mal die Interpretation der Bahn AG. EBA bzw. Gerichte interpretieren womöglich anders, aber selbst wenn ist das Insiderwissen im Einzelfall. Praktisch wird die Bahn AG sich mit ihrer Interpretation in >99% der Fälle durchsetzen, weil die Kunden das glauben, was von der Bahn AG erklärt wird.

Und: Gilt dies als unmittelbare oder mittelbare Ursache?

Das wird die Praxis zeigen.

Die Frage ist, ob dies beim Kunden auch so ankommt!? Die Behauptung kann erstmal aufgestellt werden. Die Mehrzahl der Kunden würde eine Behauptung durch Bahnpersonal vor-Ort wohl auch zähneknirschend akzeptieren.

Bezüglich der Kundys gibt es keinen Unterschied zum Status quo. Es gibt informierte und uninformierte. Daran wird sich nichts ändern. Die informierten werden weiterhin ihr Recht einfordern (Widerspruch, SÖV, EBA), die uninformierten werden weiterhin den Bahnauskünften vertrauen und deshalb manches Mal zu Unrecht leer ausgehen.

Wenn der Kunde seinen Entschädigungsanspruch beim Servicecenter dann trotzdem geltend macht, nichts erstattet bekommt, muss dann der Kunde/die Kundin ihrerseits nachweisen, dass "Zweifel" an der ausschließlichen Einwirkung Dritter als Verspätungsgrund bestehen?

Kundys können Zweifel haben, aber letztlich nichts beweisen, denn sie haben keinen Zugriff auf bahninterne Daten. Das wissen auch EBA/Gerichte. Somit wird man dort als Kundy seine Zweifel begründet vortragen und dann wird von dort der Bahn AG aufgegeben, dazu Stellung zu nehmen.

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Die 1. Klasse im SÜWEX gefällt mir. Aber warum ist die einzige Tür, die dorthin führt (und nicht in den 2. Klasse-Bereich) nicht deutlicher gekennzeichnet?


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