DB-Bericht zur neuen EU-Verordnung (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Sonntag, 04.06.2023, 23:45 (vor 929 Tagen) @ Barzahlung

Das klingt ja immerhin teilweise ganz gut. Denke, dass es hier andere Bahngesellschaften geben wird, die dies enger auslegen werden.

Bei Eingriffen durch menschliche Dritte, z.B. bei Kabeldiebstahl oder Polizeieinsätzen am Gleis, wird den Kund:innen keine Entschädigung gezahlt. Hinweis: Diese verursachen aktuell nur einen verschwindend kleinen Teil an Fahrgastrechtefällen.

Hier würde mich mal interessieren, wie "verschwindend klein" dieser Anteil sein soll.

Bei Polizeieinsätzen ist es halbwegs klar, das sehe ich ein. Kabeldiebstahl? Passiert ja angeblich oft an ähnlichen Stellen, hat DB Netz hier Vorkehrungen getroffen? Ist die Reparatur wirklich schnellstmöglich erfolgt, oder war die Strecke statt einer Woche zwei Wochen gesperrt, weil der Bautrupp Personalmangel hatte? Ist bei eventuellen Personen im Gleis eine Vollsperrung nötig oder geht vielleicht auch mal Fahren auf Sicht, was die Verspätungen etwas geringer halten würde? Muss ein PU bzw. dessen Beseitigung wirklich 3 oder 4 Stunden dauern? Ein weites Feld, finde ich.


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