DB-Bericht zur neuen EU-Verordnung (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Sonntag, 04.06.2023, 23:31 (vor 931 Tagen) @ Barzahlung

Neue EU-Fahrgastrechteverordnung

Auch in Zukunft gilt: Bahnreisende profitieren von den umfangreichsten Fahrgastrechten aller Verkehrsmittel • DB behält hohe Standards bei Fahrgastrechten bei • Für die allermeisten DB-Kund:innen wird sich nichts ändern

Am 7. Juni 2023 treten die neuen Regelungen der EU-Fahrgastrechteverordnung in Kraft. Die wichtigste Information vorab: So wie die Deutsche Bahn (DB) die neuen Fahrgastrechte umsetzen wird, werden sich die Neurungen auf die allermeisten Kund:innen nicht auswirken. Die DB wird ihre hohen Standards mit der großzügigsten Regelung aller Verkehrsmittel in Bezug auf die Fahrgastrechte halten.

Während Bahnkunden schon ab 60 Minuten Verspätung Ansprüche geltend machen können, muss eine Airline ihren Kunden z.B. für einen innerdeutschen Flug erst nach drei Stunden Verspätung einen Ausgleich bieten. Auch im Fernbus sind die Fahrgastrechte geringer als bei der Bahn: erst ab zwei Stunden Verspätung und bei einer Strecke von mehr als 250 Kilometern wird eine Entschädigung fällig.

Im Rahmen der Rechte ist zwischen Erstattung und Entschädigung zu unterscheiden:

Erstattung

Rückzahlung, die Kund:innen erhalten, wenn sie aufgrund von Verspätungen von mindestens 60 Minuten ihre Fahrt nicht antreten wollen oder abbrechen müssen.

Für die meisten unserer Kund:innen wird sich in Sachen Erstattung nichts ändern.

Entschädigung

Prozentuale Zahlung, die den Reisenden bei Verspätungen ab 60 Minuten ausgezahlt wird. Die bekannten Entschädigungssätze bleiben dabei bestehen:


Änderungen durch die neue EU-Fahrgastrechteverordnung:


Entschädigung bei Unwettern


Entschädigung beim Eingriff Dritter

Frist zur Einreichung von Beschwerden

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