FGR und Deutschlandticket (Allgemeines Forum)

Dr. Bahn, Mittwoch, 07.06.2023, 18:47 (vor 927 Tagen) @ Barzahlung

Bislang hat die DTVG die geänderten Tarifbestimmungen noch nicht veröffentlicht.

Ist die neue EVO schon veröffentlicht? Ich hab gerade auf die Schnelle nur die Vorlage an den Bundesrat gefunden und die...

Neben der Einordnung als ermäßigtes Beförderungsentgelt muss noch ein Passus in die Tarifbestimmungen, der erklärt, dass abweichend von § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO und § 11 Abs. 2 EVO Kosten für die Nutzung eines Alternativzuges nicht erstattet werden. Solange es den nicht gibt, bestehen auch die Rechte unverändert fort, denn die erhebliche Ermäßigung stellt eben nur eine Befugnis dar, die Fahrgastrechte in diesem Punkt einzuschränken.

...führt das D-Ticket explizit und namentlich als ermäßigt auf. Es kann aber nur Nr. 1 ausgeschlossen werden, nicht Nr. 2. Außerdem gelten die Rechte zusätzlich zu EU-FahrgastrechteVO. Daher sollte wie ehedem beim QdL und den Ländertickets eine Verspätung ab 60 Minuten zur Reise mit FV-Zügen berechtigen. Nun sogar ohne neue Fahrkarte??


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