FGR und Deutschlandticket (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Montag, 05.06.2023, 23:18 (vor 931 Tagen) @ sirdynasty

Was ist nun mit dem Deutschlandticket und den Fahrgastrechten?

Ist man ab dem 07.06. noch berechtigt im Falle einer Verspätung auf den Fernverkehr auszuweichen?

Bislang hat die DTVG die geänderten Tarifbestimmungen noch nicht veröffentlicht. Neben der Einordnung als ermäßigtes Beförderungsentgelt muss noch ein Passus in die Tarifbestimmungen, der erklärt, dass abweichend von § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO und § 11 Abs. 2 EVO Kosten für die Nutzung eines Alternativzuges nicht erstattet werden. Solange es den nicht gibt, bestehen auch die Rechte unverändert fort, denn die erhebliche Ermäßigung stellt eben nur eine Befugnis dar, die Fahrgastrechte in diesem Punkt einzuschränken.

Ich denke auch, dass es so ist, wie sflori beschrieben hat, und die Bestimmung nicht rückwirkend geändert werden können, insbesondere auch nicht im laufenden Monat. Also dürfte es auch frühestens am 1.7. eine Änderung in diesem Fahrgastrecht geben.

Im Navigator lassen sich Stand 5.6. Deutschlandtickets für den Dezember als Startmonat vorbestellen. Was meint Ihr? Gelten damit auch noch für Dezember die alten Rechte?


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