Verkürzung der Einreichfrist auch für "Altfälle"? (Allgemeines Forum)

Jette13, Montag, 05.06.2023, 00:12 (vor 933 Tagen) @ Barzahlung

Verständnisfrage
Lese gerade: Die Einreichfrist wird von 12 auf 3 Monate verkürzt. Wie muss ich das verstehen? Gilt die verkürzte Frist nur für eingetretene Fahrgastrechtefälle ab dem 07.06.2023? Für Fahrgastrechte vor diesem Zeitpunkt gilt da noch die alte 12-Monatsregel?

Hintergrund der Frage: Haben noch einen Fahrgastrechtefall aufgrund einer Bonusfreifahrt offen. Damit die gutzuschreibenden Punkte "noch lange gültig sind", sollte eine Beantragung so spät wie möglich erfolgen. Die 36 Monate gelten ja immer ab Gutschrift.

Wer weiß näheres?


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