BB Personenverkehr: Fahrgastrechte-Änderungen zum 7.6. (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Mittwoch, 07.06.2023, 14:29 (vor 296 Tagen)

Das Wichtigste zu den BB-Änderungen im Überblick:

In Nr. 9.1.5 wird der Höchstbetrag für die Nutzung alternativer Verkehrsmittel von 80 auf 120 Euro angehoben. Im SPNV ist diese Anhebung bereits in der EVO fixiert worden. Damit gelten für Nahverkehrs- und DB-Fernverkehrsfahrkarten wieder einheitliche Bestimmungen.

Liegt höhere Gewalt vor, wird die maximale Anzahl von Hotelübernachtungen auf drei Nächte beschränkt (wie auch immer das gezählt werden soll).

Bei der Fahrpreisentschädigung bleibt die Geltendmachung von Ausschlussgründen nach Art. 19 Abs. 10 VO (EU) 2021/782 vorbehalten.

Neu hinzu kommt Nr. 9.1.2:

Das EVU, welches die verspätete oder ausgefallene Beförderung vertraglich schuldet, wird den Reisenden spätestens innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit des verspäteten oder ausgefallenen Zuges oder des verpassten Anschlusses darüber informieren, welche Möglichkeiten ihm für die Weiterreise zur Verfügung stehen.
Wenn die Information nicht rechtzeitig erfolgt, hat der Reisende über Nr. 9.1.1 hinaus das Recht, Verträge über die Weiterfahrt mit nicht die BB Personenverkehr anerkennenden EVU, Reisebus- oder Busunternehmen zu schließen. Das die Weiterbeförderung schuldende EVU erstattet dem Reisenden die dadurch entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten.
Alternativ kann der Reisende gem. Art. 18 Abs. 3 Satz 1 VO (EU) 2021/782 das die Weiterreise schuldende EVU um Kostenübernahme der Nutzung eines anderen Verkehrsdienstes ersuchen.

Neu ist, dass bei Zeitkarteninhabern eine Kumulation der Verspätungsminuten von Fällen mit mindestens 20min. Verspätung möglich ist.

Nr. 13.1:

Für Inhaber einer Zeitkarte für die Produktklassen IC/EC oder ICE oder einer IC/EC-Aufpreiskarte nach Nr. 12 gelten die Nummern 9.1.3, 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr mit der Maßgabe, dass diese bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis ab 60 Minuten innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte eine Erstattung bzw. Entschädigung in Höhe von 5 € für die 2. Wagenklasse und 7,50 € für die 1. Wagenklasse erhalten, Verspätungen ab 20 Minuten können zwecks Erreichen der Zeitgrenze nach Satz 1 addiert und gesammelt eingereicht werden. Insgesamt werden maximal 25 % des gezahlten Fahrkartenpreises. Das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular ist mit der Fahrkartenkopie an das Servicecenter Fahrgastrechte zu senden.

Diese Regelung gilt allerdings nicht bei der BahnCard 100 und auch nicht beim IC/EC-Semesterticket Hessen Plus.

Die Online-Beantragung für Entschädigung/Erstattungen nach Fahrgastrechten ist weiterhin nur für solche Fahrkarten möglich, die im eingeloggten Bereich auf bahn.de oder im DB-Navigator gekauft wurden. Für die übrigen Fälle wird aufs Papierformular verwiesen.


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