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Manitou, Freitag, 19.05.2023, 00:18 (vor 435 Tagen) @ Der Blaschke

Es ist grundsätzlich eine Aufgabe der Verfassungsgerichtsbarkeit, auch gesetze auszulegen bzw. den Gesetzgeber dazu aufzufordern, Gesetze die der Lebenswirklichkeit widersprechen, zu ändern.


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