Da schließe ich mich an, ähnliche Fälle hier (Aktueller Betrieb)

Barzahlung, Sonntag, 14.05.2023, 14:55 (vor 579 Tagen) @ AbschnittE
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 14.05.2023, 14:57

Cousin hat Dienstag einen Super-Sparpreis zum Kongress, nach Streikankündigung kaufte er ein neues für 4:50 Uhr am Mittwoch.

Das ist schade. Der Super Sparpreis gilt regulär bis 10 Uhr des Folgetags.

Ein Besuch von DB Information oder DB Reisezentrum, um sich die Gültigkeit für Mittwoch auf dem Ticket bescheinigen zu lassen - falls überhaupt erforderlich - war keine Option?

Da sollte ja wohl das nicht gebrauchte erstattet werden.

Er kann sich den Fahrpreis vom Dienstag-Ticket erstatten lassen, weil die Verbindung Stand heute als ausfallend drin steht, vorrausgesetzt er verschiebt seine Reise auf Mittwoch.

Tritt er seine Fahrt am Dienstag an, sieht es nach Fahrgastrechten düster aus. Da bleibt er auf beiden Fahrkarten sitzen. Vielleicht mal ins Reisezentrum gehen oder beim Kundenservice anrufen, dass sie das überflüssig gekaufte Mittwoch-Ticket wieder stornieren.

Ich habe meine "nicht notwendige Reise" wie von der Bahn erbeten nicht angetreten, nun wäre die Rückfahrt doch (irgendwie) gegangen. Hätte ich dann trotzdem gern erstattet...

Worum geht es hier? Ist das dieselbe Reise?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum