Wieso macht man sowas? (Aktueller Betrieb)

Barzahlung, Sonntag, 14.05.2023, 16:06 (vor 348 Tagen) @ finalharvest
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 14.05.2023, 16:11

Wie ist das denn nun mit den Fahrgastrechten, wenn ein Zug nun doch fährt, man aber schon umgebucht hat?
Mein Fall:
Fahrt ICE nach Paris am Montag hin, am Dienstag zurück. Beides sollte ausfallen. Also hab' ich bei der SNCF eine neue Verbindung gebucht, nur innerhalb Frankreich.

Du hast nicht umgebucht, sondern komplett neu gekauft und als Krönung auch noch für einen reservierungspflichtigen Zug.

Die SNCF ist als Vertragspartner verpflichtet, Dich mit Deinem Ticket von A nach B zu bringen
Wie geht man also vor? Du fährst am Reisetag nach Straßburg, stellst Dich an den Schalter und legst das Ticket vor. Dann müssen DIE sich was einfallen lassen, wie SIE Dich nach Paris bringen. OHNE ZUSÄTZLICHE KOSTEN. Ob sie Dir irgendwelche Bescheinigungen in die Hand drücken oder Dir eine neue Reservierung geben, das ist alles egal. Irgendwas müssen sie aber machen. Zur Not auch ein Hotel organsieren.

Und wenn sie nichts tun oder nur Geld für ein neues Ticket kassieren wollen, würde ich - sofern es keine Bahnsteigsperre gibt, einfach einsteigen. Was sollen sie machen? Einen Extrahalt einlegen und Dich rauswerfen? Fahrpreis nacherheben? Sie sind es doch, die ihre Pflichten verletzt haben und der Ball läge auch erstmal bei denen, das Geld einzutreiben.

V.a. aber - und das hab ich hier schon hundert mal heruntergebetet - ergreift man Maßnahmen, die für einen selber ins Geld gehen, immer erst am Reisetag nach der Kontaktaufnahme mit der Bahn vor Ort und nicht tagelang vorher.

Pervers finde ich auch den Gedanken, dass die DB das alles noch bezahlen soll, ganz als Nebenprodukt des großartigen SNCF-Preissystems. Das führt ja in Deinem Fall zu einem irrsinnigen Unverhältnis bei den Ticketeinnahmen zugunsten der SNCF, die schon beim ersten Ticket ein Partner ist.


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