Was soll nachgewiesen werden? Preis? Besitz? (Fahrkarten und Angebote)

Proeter, Mittwoch, 04.01.2023, 14:56 (vor 472 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von Proeter, Mittwoch, 04.01.2023, 14:57

Wie soll man einen Preis nachweisen?


Preisliste?

Im relevanten Zeitraum des TE weicht der Preis ja von der Preisliste ab, weil auf 9 € gesenkt. Das weiß zwar jeder, aber der Nachweis ist dennoch schwierig. Ist natürlich eine Nickeligkeit, so einen Nachweis zu verlangen.

M.E. ist weder der nachgewiesene Preis noch der "Besitz" ausschlaggebend für den Erstattungsanspruch. Relevant ist lediglich, ob ein Beförderungsvertrag vorlag. Und den kann man ja z.B. durch einen Scan des Semestertickets nachweisen.


Vielleicht geht es ja genau adarum. Der Textbausteingenearor hat sich hier für die Lösung: Wenn der Preis nachgewiesen kann, wird also das Semesterticket im Besitz des Antragstelklers sein und somit ein Beförderungsvertag bestehen.

Beim Semesterticket ist der Nachweis evtl. noch schwieriger. Man bezahlt eine Semestergebühr, in der das Ticket enthalten ist. Deine Logikkette verstehe ich aber nicht. Der Nachweis des Beförderungsvertrages wäre ja erbracht, wenn es Semesterticket auf den Namen des Antragstellers vorgelegt werden kann. Preis und Besitz sind dabei irrelevant. Besitzen könnte das Semesterticket des TE auch seine Oma, der Beförderungsvertrag gilt weiterhin mit dem TE.


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