Was soll nachgewiesen werden? Preis? Besitz? (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 04.01.2023, 13:38 (vor 1076 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 04.01.2023, 13:39

M.E. ist weder der nachgewiesene Preis noch der "Besitz" ausschlaggebend für den Erstattungsanspruch. Relevant ist lediglich, ob ein Beförderungsvertrag vorlag. Und den kann man ja z.B. durch einen Scan des Semestertickets nachweisen. Schwieriger ist das bei Fahrkarten, deren Gültigkeit man beim Ansehen nicht erkennen kann, z.B. Chipkarten aus Abos. Wie weist man z.B. bei einem Ticket2000 nach, welche Preisstufe drauf gebucht ist?

Bei Chipkarten mit der Quittung, bei T2000 auf Papier stellt sich die Frage nicht.

Ein Preisnachweis ist aber eigentlich nur erforderlich, wenn es um Verspätungsentschäsigungen geht, um die 25% korrekt berechnen zu können.

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Weg mit dem 4744!


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