Rückfragen Servicecenter Fahrgastrechte (Fahrkarten und Angebote)

KBD_1880, Mittwoch, 04.01.2023, 13:45 (vor 1076 Tagen) @ wachtberghöhle

Weil zB die tatsächliche Ankunftszeit für einen Anspruch nach § 8 Abs. 1, 2 EVO irrelevant ist. Und da es sich um die letztmögliche NV-Verbindung handelte (die im Übrigen auf dem formlosen Anschreiben detailliert beschrieben worden ist), war auch klar, dass eine zu erwartende Verspätung von 20 Minuten gegeben war.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum