Was soll nachgewiesen werden? Preis? Besitz? (Fahrkarten und Angebote)

Proeter, Mittwoch, 04.01.2023, 13:21 (vor 1076 Tagen) @ wachtberghöhle

Kann sich jemand von euch erklären wofür der Preis des Semestertickets benötigt wird?


Das FGR will einfach einen Nachweis darüber, welchen Fahrschein du besessen hast um prüfen zu können, ob sie überhaupt für den Fall zuständig ist.

Moment. Du schreibst, dass FGR wolle "einen Nachweis darüber, welchen Fahrschein du besessen hast", hingegen fragt das SC-FGR vom TE einen "Nachweis über den Preis". Preis und Besitz sind ja schon zwei sehr verschiedene Dinge und völlig unterschiedlich nachzuweisen.
Ich hatte die Geschichte mit dem Nachweis über den Preis auch schon einmal - und hab das bisher nicht weiterverfolgt. Wie soll man einen Preis nachweisen?

M.E. ist weder der nachgewiesene Preis noch der "Besitz" ausschlaggebend für den Erstattungsanspruch. Relevant ist lediglich, ob ein Beförderungsvertrag vorlag. Und den kann man ja z.B. durch einen Scan des Semestertickets nachweisen. Schwieriger ist das bei Fahrkarten, deren Gültigkeit man beim Ansehen nicht erkennen kann, z.B. Chipkarten aus Abos. Wie weist man z.B. bei einem Ticket2000 nach, welche Preisstufe drauf gebucht ist?


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