? FGR bei internationalem Ticket und Streik in IT (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Mittwoch, 07.12.2022, 23:02 (vor 497 Tagen) @ csx80
bearbeitet von bahnfahrerofr., Mittwoch, 07.12.2022, 23:05

Joa, insgesamt echt eine traurige Sache. Das ist auch der Grund, warum ich Freunden und Bekannten, die bisher eher Pauschalreisen per Flug machen, niemals guten Gewissens eine Bahnreise ins Ausland empfehlen werden kann...

Im Prinzip schließe ich mich den Ausführungen des Nutzers "gnampf" an.

Du hast drei getrennte Beförderungsverträge. Bei Anschlussverlust erfolgt in dem Fall die Aufhebung der Zugbindung für das Folgeticket auf Kulanz (AJC-Abkommen bzw. bei Trenitalia generell als Kulanzleistung, hört man zumindest immer). Wenn man mit der "Ticketsammlung" irgendwo strandet, steht einem jedoch keine Hilfeleistung (Hotelgutschein, Taxi etc.) zu - mit Ausnahme von Fällen DB/Nightjet, weil es hier eine gesonderte Vereinbarung zwischen DB und ÖBB gibt.

Wenn es aber wirklich so war, dass zum Zeitpunkt der planmäßigen Abfahrt des zweiten Zuges ab Milano an dem Tag kein Zug mehr in die Schweiz fuhr, ist es eigentlich egal, dass hier drei Tickets vorlagen, weil der Anspruch auf eine Hotelübernachtung rein aus dem zweiten Ticket entstanden wäre. Wenn kein Hotelgutschein ausgestellt wird, müsste man die Kosten hier tatsächlich bei TI einreichen.

Die Weiterfahrt ist bei reservierungspflichtigen Zügen so eine Sache, wie schon an anderer Stelle geschrieben sollte man bei TI eher nur mit Reservierung in FV-Züge steigen, im Störungsfall wird also eigentlich umgebucht. Warum man in dem Fall keine neue Gratis-Reservierung für den Folgetag ausgegeben hat, ist mir nicht klar. Jedenfalls wären die Mehrkosten des neu gekauften Tickets ebenfalls bei TI geltend zu machen, zusammen mit der Verspätungsentschädigung über 50% des zweiten Tickets.

Lediglich für den DB-Abschnitt bzw. die neu gekaufte Karte ab Olten ist es dann schwierig. M.E wäre eine Weiterfahrt mit dem bisherigen DB-Ticket möglich gewesen, allein auf Basis des AJC (Anschlussverlust aufgrund des Streiks). In Deutschland wäre ich einfach eingestiegen und hätte mich aktiv beim Personal gemeldet, das hätte wohl eher keine Probleme gegeben... in der Schweiz gibt es schon mal keine Reservierungspflicht und das Ticket ist auch noch im Geltungszeitraum gewesen (2 Tage bei internationalen Tickets), aber ohne Bescheinigung über den Ausfall ist es natürlich trotzdem nicht so angenehm, außerhalb der Zugbindung einzusteigen. Da hier eben auch noch die SBB im Spiel gewesen ist, verstehe ich, dass dann mangels besseren Wissens ein neues Ticket gekauft wurde. Allerdings hätte ich es auch dort beim Personal mit Kulanz versucht, gerade weil das SBB-Personal eigentlich über den Streik Bescheid wissen müsste. Eine Erstattung des ursprünglichen DB-Tickets aufgrund von Nichtantritt ist nicht möglich und erfahrungsgemäß besteht auch keine Erfolgsaussicht, hierfür an den international-bahn-Service zu schreiben, leider.

Ob Trenitalia den Anspruch anerkennt oder sich vielleicht einfach tot stellt, weiß ich nicht, habe auch keine Erfahrungsberichte dazu gelesen. Vorstellen könnte ich es mir aber schon.

So viel mal aus meiner persönlichen Sicht. Gibt sicherlich andere, die es besser wissen.


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