ICE 3: vmax im Verspätungsfall (Allgemeines Forum)

Re 8/12, Winterthur, Sonntag, 27.11.2022, 13:34 (vor 488 Tagen) @ gnampf

Aber fang nicht mit "ach, die paar Prozent mehr werden schon nicht schaden" an, denn dann gehen immer noch ein paar Prozent mehr, bis es eben zum Unfall kommt.

So war es natürlich nicht gemeint. Allerdings auch nicht so, dass man die Strecke nochmals neu bauen sollte. Vielmehr wäre abzuklären, ob und inwieweit die bestehenden physikalischen Gegebenheiten noch Luft für vmax-Erhöhungen enthalten. In extremis wäre zu überlegen, ob man das Komfortkriterium etwas aufweichen und in einer begrenzten Zahl von Wannendurchfahrten den Reisenden wie in Frankreich Seitenbeschleunigungen bis 1,2 m/s^2 zumuten könnte. Selbstverständlich wären Messfahrten mit vmax (neu) mal 1,1 durchzuführen, sorgfältig auszuwerten und die Ergebnisse der zuständigen Behörde vorzulegen.

Ok, das heißt also das du beim Auto bergab die Geschwindigkeitsbegrenzungen nur als Empfehlung ansiehst und dich nicht an Limit hältst, weil könnte ja gleich wieder ein Berg kommen. Womit du dann z.B. in den Kasseler Bergen ein nettes Andenkenfoto nach Hause geschickt bekommst.

Weder bei der Bahn noch auf der Strasse würde ich geltende Begrenzungen missachten. Aber in Deutschland soll es ja bis vor kurzem auf Autobahnen überhaupt kein Limit gegeben haben. Unter solchen Bedingungen würde ich dann, falls die Verkehrsverhältnisse es erlauben, nach Überfahren einer Kuppe mit 120 km/h den Wagen frei bergab "laufen lassen".

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