Fahrgastrechte bei Teilzugausfall nach Brüssel! (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 04.08.2022, 15:05 (vor 420 Tagen) @ A-W

Ansonsten kann durch die Verspätung beim ersten Umstieg eine Kettenreaktion entstehen, wodurch die Berechtigung erneut am nächsten planmäßigen Hochgeschwindigkeitsbahnhof der Railteam-Allianz gilt.

Wie von dir zutreffend zitiert:

HOTNAT gilt nur an dem Bahnhof, an dem der Umstieg ursprünglich geplant war

Also nur, wenn Köln ohnehin geplanter Umsteigebahnhof war. Ansonsten gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte.

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Weg mit dem 4744!


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