BahnCard 100 Aktion Fragen sowie Anmerkungen (Fahrkarten und Angebote)

JanZ, HB, Mittwoch, 02.06.2021, 15:01 (vor 1202 Tagen) @ JeDi

Danke. Allerdings stelle ich gerade fest, dass ich den falschen Satz aus den Tarifbestimmungen zitiert habe. Ich meinte eigentlich den hier:

Die Aneinanderreihung verschiedener oder gleicher Tickets mit verschiedener oder gleicher Preisstufe bzw. Regionszugehörigkeit für eine Fahrt ist unzulässig.


Demnach wäre aber keine Kurzstrecke, sondern je nach genauer Strecke/Wabenzugehörigkeit ein Fahrschein der Preisstufen A3 oder B für die (außerhalb der eigentlichen Kurzstrecke liegende) Stadtgrenzübergreifende Fahrt mit der U79 erforderlich ;-). Ansonsten würde ja A2 (für Duisburg), K (für Kesselsberg - Froschenteich) und A3 (für Düsseldorf) kombiniert.

Das stimmt. Das fällt dann unter "ist zwar verboten, kann aber kaum sinnvoll kontrolliert werden". Ähnlich wie das, was ich als Teenager regelmäßig gemacht habe: Bei einem sowieso nötigen Umstieg ein neues B-Ticket abstempeln, weil das günstiger als ein durchgehendes C-Ticket ist. In diesen Fällen hat man aber zu jedem Zeitpunkt der Fahrt ein gültiges Ticket, was ohne das Kurzstreckenticket im Ausgangsfall (theoretisch) nicht so wäre.


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