Frage zur Erstattung von Taxikosten mit kleinem Reisebericht (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 18.04.2021, 18:48 (vor 1790 Tagen) @ Knochendochen
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 18.04.2021, 18:49

Soweit ich weiß steht die 80 Euro grenze in der EU Fahrgastrechteverordnung. Und natürlich darf die DB gerne auch mehr für Taxis zahlen, was sie ja auch oft aus Kulanz macht, dazu verpflichtet mehr als 80 Euro Taxigebühren zu erstatten ist sie meines Wissens nicht. Bei Hotelkosten ist das was anderes, dort gibt es keine Grenze, der Betrag muss nur angemessen sein.

Aus der VO 1371/2007 ergibt sich gar kein Anspruch auf Ersatz von Taxikosten. Dementsprechend gilt für reine Nahverkehrsfahrscheine die EVO, für Fernverkehrsfahrscheine rein die BBPV. Nach Fahrgastrechteverordnung hat der Beförderer so rasch wie möglich einen weiteren Beförderungsdienst für die Fahrgäste zu organisieren - und mehr nicht.

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Weg mit dem 4744!


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