FGR: Ersatz von Kosten für alternati. Beförderung 80€-Grenze (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Sonntag, 18.04.2021, 17:40 (vor 1790 Tagen) @ Giovanni

-->Möglichkeit zur selbständigen Nutzung eines anderen Verkehrsmittels für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort und Ersatz der dafür notwendigen Aufwendungen
(bis zu höchstens 80€, außer im Fall 1.) oder bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten, wenn der Zug auf der Strecke blockiert ist).

Ausführungen nach Artikel 18 Abs 2 c) und Abs. 3 EG-VO 1371/2007 und Nro. 9.1.5 und 9.1.6 der BB Personenverkehr.


Ist die 80€-Grenze überhaupt wirksam? Die EVO erwähnt diesen Höchstbetrag nur in Zusammenhang mit reinen Nahverkehrsfahrscheinen.

In den Fällen nach Artikel 18 Abs 2 c) und Abs. 3 EG-VO 1371/2007 nicht, wie ja auch in den BB PV steht. Ansonsten ist die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels mit Fahrausweisen für den SPFV ja gewissermaßen eine Zusatzleistung aus den BB der DB.


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