FGR: Ersatz von Kosten für alternative Beförderung (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Sonntag, 18.04.2021, 15:09 (vor 1794 Tagen) @ michael_seelze

-->Möglichkeit zur selbständigen Nutzung eines anderen Verkehrsmittels für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort und Ersatz der dafür notwendigen Aufwendungen
(bis zu höchstens 80€, außer im Fall 1.) oder bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten, wenn der Zug auf der Strecke blockiert ist).

Ausführungen nach Artikel 18 Abs 2 c) und Abs. 3 EG-VO 1371/2007 und Nro. 9.1.5 und 9.1.6 der BB Personenverkehr.

Ist die 80€-Grenze überhaupt wirksam? Die EVO erwähnt diesen Höchstbetrag nur in Zusammenhang mit reinen Nahverkehrsfahrscheinen.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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