FGR: Ersatz von Kosten für alternative Beförderung (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Sonntag, 18.04.2021, 11:33 (vor 1788 Tagen) @ keksi

Welche Erfahrung mit dem Ersatz von Kosten für eine alternative Beförderung mitten in der Reisekette hast du denn gemacht? Ich hatte mal einen derartigen Fall (zwar nicht mit einem Taxi, aber mit einem ÖPNV-Bus, in dem meine Fahrkarte nicht galt), der wurde problemlos abgewickelt.


NV ausgefallen zum Bshnhof wo mein FV Zug galt. Ich schnell mitm Taxi gefahren und den Zug noch bekommen. Keine Erstattung der Kosten, weil ich ja noch mit anderen Zügen hätte später fahren können.

Wir müssen verschiedene Fälle unterscheiden:

In den Fällen 2a) und 2b) sowie 3.)
--> Angebot des Beförderers zur Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel zum vertragsgemäßen Zielort, sofern praktisch durchführbar (und im Fall 3. zusätzlich, wenn dies preisgünstiger als eine Unterbringung in einer Unterkunft ist)
Unterbleibt das Angebot des Beförderers und war es dem Reisenden aus vom Beförderer zu vertretenden Gründen nicht möglich, vor Ort mit DB-Verkaufsstelle bzw. DB-Information oder Personal des genutzten Zuges Kontakt aufzunehmen
-->Möglichkeit zur selbständigen Nutzung eines anderen Verkehrsmittels für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort und Ersatz der dafür notwendigen Aufwendungen
(bis zu höchstens 80€, außer im Fall 1.) oder bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten, wenn der Zug auf der Strecke blockiert ist).

Ausführungen nach Artikel 18 Abs 2 c) und Abs. 3 EG-VO 1371/2007 und Nro. 9.1.5 und 9.1.6 der BB Personenverkehr.


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