Taxikosten werden trotzdem nicht erstattet ? (Fahrkarten und Angebote)

keksi, Samstag, 17.04.2021, 22:49 (vor 1791 Tagen) @ michael_seelze

Schreibe einen Brief an das Servicecenter Fahrgastrechte mit Verweisen auf die Passagen aus den BB Personenverkehr und der EG-VO 1371/2007. Ich würde nur das für die FGR Relevante schreiben und nicht alle Details.


Wenn man zwischendurch in der Reisekette, ein Taxi nimmt und dann trotzdem später pünktlich ankommt, hat man ja keine Verspätung gehabt. Daher kein Fall fürs SC....


Mal gut, dass sich die Fahrgastrechte nicht nur auf die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort beziehen, sondern auch auf die erwartete Ankunftszeit. Der Fahrgast hat sich im vorliegenden Fall ja noch gut für "die Bahn" verhalten, indem er das alternative Verkehrsmittel nicht zur Weiterfahrt (bis) zum vertragsgemäßen Zielort Köln Hbf, sondern nur bis Bremen Hbf genutzt hat.
Das Fahrgastrecht aus Artikel 18 Abs. 3 EG-VO 1371/2007

Besteht keine Möglichkeit zur Fortsetzung eines Verkehrsdienstes mehr, so organisiert das Eisenbahnunternehmen so rasch wie möglich einen alternativen Beförderungsdienst für die Fahrgäste

wurde hier durch die Busabbestellung wohl nicht gewährt.
Da mithin ein Anspruch auf Ersatz der für die selbständige Nutzung eines anderen Verkehrsmittels für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort erforderlichen Aufwendungen nach Nummer 9.1.5 BB PV besteht, ist es ein Fall für das Servicecenter Fahrgastrechte.

Also im RIS ist sogar der Bus mit ner Nummer hinterlegt. Vll ist er ja doch gefahren? Steht irgendwie nicht als Ausfall drin, sondern als Ersatz für den Zug.


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