ZAM in der Schweiz (Reiseberichte)

Twindexx, St. Gallen (CH), Sonntag, 01.11.2020, 12:38 (vor 1966 Tagen) @ PAD89

Hoi,

Die Schweiz scheint ja die gleichen ZZA an den Bahnsteigen zu benutzen wie sie auch hier in Deutschland verbaut werden.

Ja, das sind standardisierte LCD-Module.

Allerdings – und vielleicht ist es auch nur Gewohnheit - finde ich, dass die DB diese deutlich besser bespielt, vor allem im Vergleich zum Beispiel aus St. Gallen.

Die DB muss sich in Deutschland auch nicht an das Schweizerische Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BehiG) halten. Früher haben die Perronanzeigen der SBB auch mal mehr Informationen darstellen können, aber da war dann die Leserlichkeit für Personen mit Seheinschränkungen nicht gegeben. Deshalb hatte man bei den SBB das Layout vor gut sechs Jahren angepasst und seitdem sind deutlich weniger Informationen darstellbar.

Die Kriterien wurden mit den Behindertenverbänden und dem Bundesamt für Verkehr erarbeitet und spätestens bis 1. Januar 2024 müssen sie schweizweit umgesetzt sein, denn dann endet die gesetzliche Frist.
Behindertengerechtigkeit bedeutet eben nicht nur den ebenerdigen Einstieg ins Fahrzeug. Für die Leserlichkeit ist die Darstellung der Schrift entscheidend. Die LCD-Module haben hier den Nachteil einer recht groben Pixelstruktur, die dann auch eine recht grosse Schrift verlangt. Dadurch können deutlich weniger Informationen dargestellt werden. Auf Lauftexte ist auf jeden Fall zu verzichten!

Weil den SBB bewusst ist, dass dieser Zustand keine Lösung sein kann, wird seit einigen Jahren die nächste Generation der ZAM migriert. Dabei handelt es sich um hochauflösende TFT-Monitore mit der Möglichkeit der mehrfarbigen Darstellung: https://www.aargauerzeitung.ch/mediathek/videos/1_fcl5a3wk
Hier können nun wieder deutlich mehr Informationen dargestellt werden und trotzdem werden die BehiG-Vorgaben erfüllt; die Lesbarkeit ist gegeben und es werden keine Lauftexte verwendet. Die Migration erfolgt jeweils mit dem Ablauf der Lebensdauer der bisherigen ZAM bzw. FIA.

Die DB muss an ihren Stationen in der Schweiz die BehiG-Vorgaben übrigens ebenfalls noch erfüllen. Sonst könnten Behindertenverbände ab 01. Januar 2024 vor Schweizer Gerichten klagen. Das übliche DB-Layout erfüllt die gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz in keinster Weise. Entweder die DB wählt die Darstellung der SBB wie hier in St. Gallen oder sie investiert auch in neue ZAM.


Grüsse aus der Ostschweiz.

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Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.


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