Solidaritaet und der Erstattungsprozess ist sehr solide. (Allgemeines Forum)

gnampf, Mittwoch, 02.09.2020, 12:13 (vor 2090 Tagen) @ br752

Wenn das die EU wuesste. Darf man das als Kaufmann eigentlich auch?

Nein, bei ueblichen Zahlungsmitteln darf keine Handlinggebuehr berechnet werden. Und das wird auch bei Behoerden wohl nur so lange Bestand haben bis die ersten Klagen einlaufen. Bis dahin kann man es natuerlich versuchen, genauso wie der Kaufmann es versuchen kann. Die Folgekosten in Form von Prozesskosten werden mit Pech halt hoeher als die Einnahmen.


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