Portokosten des SCFGR zahlen die Finanzierer. Danke. (Allgemeines Forum)

br752, Mittwoch, 02.09.2020, 11:32 (vor 2088 Tagen) @ JeDi

Im endeffekt zahlen das alle Bahnkunden, oder?


Nein. Es zahlt das verursachende EVU, damit je nach dem irgendwas zwischen "dem Steuerzahler" (=SPNV, Bruttovertrag, solide kalkuliert) und "dem Eigentümer des EVU" (in ohnehin defizitären Verkehrsverträgen oder bei defizitären eigenwirtschaftlichen Verkehren).

Das hoert sich fast so an als wuerden die Steuerzahler das Porto fuer Bahnkunden bezahlen. :-)
Recht hast du, dass nicht die Bahnkunden das Porto bezahlen, sondern die Finanzierer* des EVU, was nicht nur die Bahnkunden sind. ;-) Danke fuer die Genauigkeit.

Alle Bahnkunden kommt nicht in Frage - warum sollte auch ein Flixtrain-Kunde für Portokosten der DB Fernverkehr aufkommen?

Da stimmt natuerlich. Das muesste heissen: "Die kosten tragen die Finanzierer eines EVU"

Wobei *gruebel* :
Es gibt doch nur ein SCFGR, oder? Wie ist denn der Aufteilungsschluessel?
Werden die Portokosten prozentual aufgeteilt nach:
- Hoehe der Zahlungen an Kunden?
- Anzahl der Faelle pro EVU?

oder wird man bei jedem Fall einzeln betrachten ob Porto bezahlt wurde oder nicht und dies dann einzeln dem EVU in Rechnung stellen? Wobei man auch auch noch splitten muesste, wenn ein Kunde kein Porto draufklebt und 2 Faelle fuer 2 Unterschiedliche EVU in einem Umschlag einreicht. Da kann man beliebig gerecht sein wollen.

Sollte es eine pauschale interne Abrechnung nach Anzahl der Faelle geben, koennte es sein, dass die Finanzierer* eines EVU ggf. einen kleinen Anteil des anderen EVU mitfinanzieren, wenn die Einreicher eines EVU nicht im gleichen Prozentsatz eine Briefmarke draufkleben wie die Einreicher eines anderen EVU. Und das waere nicht gerecht.


BR752


* Finanzierer eines EVU koennen Kunden/Steuerzahler/Eigentumer sein. Wobei die Frage ist woher der Eigentuemer das Geld bekommt.


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