MV verordnet Einschränkungen (Sammelthreads)

плацкарт, Freitag, 20.03.2020, 22:03 (vor 1487 Tagen) @ Administrator

Mecklenburg-Vorpommern verbietet nicht nur touristische Übernachtungen, sondern auch den bloßen Aufenthalt z.B. als Tagesausflug. MV-Zweitwohnungsbesitzer dürfen sich nur in MV aufhalten, wenn sie dort auch arbeiten.
Was ist mit Durchreisen? Lübeck-Berlin geht ja ein gutes Stück durch MV. Wird in den Zügen kontrolliert? Dürfen Reisende am Bahnhof oder in einem Umsteigeort herumlungern? Darf die Reise nicht mehr unterbrochen werden?
Wie hoch werden die Strafen für Nicht-Mecklenburger und Nicht-Vorpommeraner sein?
Auf welche Weise darf aus MV ausgewiesen werden? Was ist mit Menschen ohne Geld für eine Fahrkarte?


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