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Hansjörg, Dienstag, 17.03.2020, 11:21 (vor 2091 Tagen) @ Southwest Chief
bearbeitet von Hansjörg, Dienstag, 17.03.2020, 11:21

Vor dem 13.03. gekaufte Bahnfahrkarten:

Ist es richtig, dass ich jederzeit mit so einer Fahrkarte fahren darf?

Also auch morgen, wenn die Fahrkarte für den 02.04. ausgestellt wurde?

Ja so sagt es die Bahn doch.

Und das hier ist doch sinnlos:

"Die Cityfunktion bei Sparpreisen ist nicht von der Sonderkulanz erfasst. Für die Fahrt zum/vom Bahnhof im Abgangs- oder Zielort ist eine neue Fahrkarte für den ÖPNV vor Ort zu erwerben."

Denn in Bussen kann ich keine Fahrkarten mehr kaufen, und die Automaten sind doch wahre Virenschleudern, weil jeder auf die Tasten greifen muss.

Warum ist der Automat eine Virenschleuder? Er könnte benetzt sein, aber Schleudern kann aber an abspringede Viren glaube ich nicht. Desinfizier Dir danach die Hände oder nimm Handschuhe. Oder pack Dir einfach bis zur nächsten Gelegenheit zu säubern nicht ins Gesicht.

Ansonsten nutz Dein Handy oder 60 Euro wegen Schwarzfahren im jweiligen ÖPNV.
Alternativ einfach am 2.04 fahren wie gebucht.


Da ist ein selbstgedrucktes Ticket der Bahn viel sicherer.

Solange es keiner anfasst und nicht behustet. Falls Du bereits infiziert bist, freut sich der ZUB sicherlich auch nicht.


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