Gilt hier nicht der Stichtag? (Fahrkarten und Angebote)

markman, Dienstag, 19.11.2019, 09:43 (vor 2316 Tagen) @ Co_Tabara-98

doch, es wird dann eine Rechnungkorrektur durchgeführt und beide Vertragspartner (Bahn, Kunde) müssen dann die Vorsteueranmeldung korrigieren. Die Bahn hat dann zu viel Umsatzsteuer abgeführt, bekommt diese dann wieder.


Hier fehlt wohl der Vollständigkeit halber: und erstattet diesen Betrag ihrem Kunden.

Der Kunde, sofern Unternehmer, hat zu viel Vorsteuer beim Staat geltend gemacht


Soweit okay, aber danach stimmt es nicht mehr,

und bekommt dann die Differenze aus 19% und 7% vom Staat erstattet.


sondern es sollte wohl vielmehr heißen: und muss die Differenz an den Staat zurückzahlen (das ist genau der Betrag, den er von der DB bekommen hat).

ich hatte das für Selbstständige geschrieben, rein egoistisch betrachtet :-)


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