Gilt hier nicht der Stichtag? (Fahrkarten und Angebote)

markman, Montag, 18.11.2019, 17:08 (vor 2314 Tagen) @ Tino

Die MwSt müsste die Bahn ja an alle Inhaber aus eigener Tasche bezahlen da diese schon längst an die Finanzämter abgeführt wurden. Ich glaube das macht kein Unternehmen mit.

doch, es wird dann eine Rechnungkorrektur durchgeführt und beide Vertragspartner (Bahn, Kunde) müssen dann die Vorsteueranmeldung korrigieren. Die Bahn hat dann zu viel Umsatzsteuer abgeführt, bekommt diese dann wieder. Der Kunde, sofern Unternehmer, hat zu viel Vorsteuer beim Staat geltend gemacht und bekommt dann die Differenze aus 19% und 7% vom Staat erstattet.

Der Privatmensch kann sich freuen, da er seine BC zu viel gekostet hat und er dann einen Teil wieder erstattet bekommt.

Gruß,
Markman


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