Ach wie gut - Die gute alte Zeit (Fahrkarten und Angebote)

br752, Montag, 18.11.2019, 15:20 (vor 1593 Tagen) @ WbuIV

"Traeum weiter. :-) Wenn die Regeln sich aendern sind die Vertraege hinfaellig."


Das würde bedeuten die Bahn müsste zum 01.01.2020 sämtliche BC100 mit Monatszahlungen oder Abos im FV neu abschließen?

Eher nicht.

Wieso nicht?

Wenn ich einen 24 Monats Mobilfunkvertrag habe und nach 12 Monaten die MwSt. durch den Gesetzgeber erhoeht wird, dann muss ich auch die hoehere MwSt. zahlen.

Da wird es jetzt Lustig wer diesen Punkt uebernehmen muss: Anbieter oder Kunde.

Das gleiche entsprechend bei einer Senkung. Sehen wir mal auf 2006/2007 zurueck.
Ich muss jetzt hier aufhoeren zu diskutieren, da ich es nicht verstehe. Google hat mal 3 Ergebnisse ausgespuckt wo ich beim lesen des 2. Absatzes schon Verstaendnissprobleme habe.


a) Anhebung des Umsatzsteuersatzes von 16% auf 19% zum 1.1.2007

Langfristige Verträge (Altverträge)
Auch für (weit) vor dem 1.1.2007 geschlossene Verträge, bei denen von dem bis dahin geltenden allgemeinen Steuersatz von 16% ausgegangen wurde, gilt für Leistungen (Lieferungen, sonstige Leistungen und ggf. Teilleistungen), die nach dem 31.12.2006 ausgeführt werden, ein Umsatzsteuersatz von 19%. Aus dieser Steuerausweispflicht folgt aber nicht automatisch, dass die Unternehmer berechtigt sind, die Preise entsprechend zu erhöhen. Vielmehr ist dies eine zivilrechtliche Frage. Die Beantwortung hängt von der jeweiligen Vertrags- und Rechtslage ab.

b) Umsatzsteuer-Erhöhung zum 1. Januar 2007:Wann gilt noch der "alte" Steuersatz?

c) Das Wichtigste über die Mehrwertsteuer- Mehrwertsteuererhöhung 2007

Dauerleistungen mit Teilleistungscharakter
So kompliziert der Name klingt: Gerade die Dauerdienstleistung mit Teilleistungscharakter ist Alltag. Typisch für sie sind Miet- und Leasingverträge, Telekommunikationsverträge (z.B. mit Telefon- und Internet-Provider sowie Mobilfunkunternehmen) und andere Dienstleistungsverträge, deren auf längere Dauer vereinbarte Leistungen periodisch abgerechnet werden. Hier gilt der Steuersatz, der bei dem jeweiligen Abschnittsende zutrifft.

Wer selbst der Erbringer solcher Leistungen ist, muss rechtzeitig sicherstellen, dass in den Rechnungen für Perioden, die nach dem 31. Dezember 2006 enden, die richtige Mehrwertsteuer enthalten ist.

Steuerexperten erwarten übrigens, dass für besonders wichtige Bereiche und Branchen wie in der Vergangenheit schon zusätzliche Sonderregelungen ergehen werden, und raten deshalb dringend, zu diesem Thema fachmännischen Rat einzuholen.


Wie gesagt, ich diskutiere nicht mit, da ich es nicht verstehe. Das einzige was ich verstehe ist, dass es kompliziert sein werden wird kann. :-/


BR752


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