Es wäre auch eine doppelte Steuererstattung (Fahrkarten und Angebote)

Power132, Sonntag, 17.11.2019, 09:22 (vor 2320 Tagen) @ br752

Unabhänig deiner wieder mal unpassenden Betreffzeile, wäre es auch eine doppelte Erstattung. Man bekommt
1. die Differenz wieder und
2. bekommt man die Kosten auf die Einkommssteuererklärung angerechnet, sofern es keine FirmenBC100 ist.

Das wäre ein ungerechtfertiger Steuervorteil gegenüber dem Rest der Steuerzahler.


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