Ach wie gut. (Fahrkarten und Angebote)

WbuIV, Montag, 18.11.2019, 12:37 (vor 1613 Tagen) @ br752

"Traeum weiter. :-) Wenn die Regeln sich aendern sind die Vertraege hinfaellig."


Das würde bedeuten die Bahn müsste zum 01.01.2020 sämtliche BC100 mit Monatszahlungen oder Abos im FV neu abschließen?

Eher nicht.

In Endverbrauchern haben wir i. d. R. Bruttoverträge, d. h. die Umsatzsteuer ist lediglich ausgewiesen.


Bei der Ist-Versteuerung der Umsatzsteuerung (Ich geh mal davon aus, dass die Bahn mehr als 125.000 EUR/Jahr hat)wird die Umsatzsteuer im Veranlagungszeitraum der Rechnungsstellung fällig. Das gilt auch dann, wenn die zu erbringende Leistung noch in der Zukunft liegt.

Bekommt man als BC100-Monatszahler eine Jahresrechnung oder monatlich eine Rechnung? Das wäre hier die Frage. Eine reine Teilzahlungsvereinbarung wäre nämlich keine Begrüdnung für ein nachträgliche Umsatzsteuerveränderung (§ 13 Abs. 1 UStG). Ob es ein Bahn-Jahresabo überhaupt eine teilbare Leistung ist gibt es zwischen Verwaltung und Anwaltsvertretungen unterschiedliche Meinungen.


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