Sammelantwort (Fahrkarten und Angebote)

Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 18.11.2019, 20:55 (vor 1614 Tagen) @ br752

Vorab die Frage wie es auch verhalten wuerde wenn z.B. die MwSt. auf Fernseher/Autos gesenkt wuerde. Was passiert mit einen Ratenkreditvertrag?

Das sind zwei verschiedene Verträge: 1. Kaufvertrag, 2. Kreditvertrag. Nur der Kaufvertrag ist für die Umsatzsteuer relevant.

Wenn jetzt, wie in unserem Fall bei der BC100, dadurch eine unterschiedliche Summe an MwSt. ueber die Laufzeit anfallen wuerde, waere das Geschrei riesengross.

Wieso? Bei Strom oder Telefon ist es doch auch nicht anders.


(Power132:)

Der Preis ändert sich ja erst mit Stichtag der Gültigkeit des Klimapakets. Wie bei allen Vertägen - eine beiderseitige Willenersklärung ist notwendig. Unterbleibt die, bleibt alles so wies ist.

(WbuIV:)

In Endverbrauchern haben wir i. d. R. Bruttoverträge, d. h. die Umsatzsteuer ist lediglich ausgewiesen.

Für die BC100 mit Einmalzahlung dürfte tatsächlich mangels anderweitiger Vereinbarungen gelten, dass der Umsatzsteuersatz am Ende der Laufzeit angewendet werden muss.

Möglicherweise ist die DB rechtlich nicht verpflichtet, gegenüber Verbrauchern eine nachträgliche Erstattung anzubieten, wenn sie analog nicht berechtigt wäre, bei einer Erhöhung die Differenz einzufordern.

Verboten ist eine (dann freiwillige) Erstattung aber sicher nicht, und die Frage, was passiert, wenn der Kunde auf die "Einhaltung des Vertrags pocht" (d.h. die Erstattung ablehnt), wäre dann eher akademischer Natur.


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