Waum nachträglichen Rabatt (Fahrkarten und Angebote)

Power132, Sonntag, 17.11.2019, 09:31 (vor 2319 Tagen) @ RhBDirk
bearbeitet von Power132, Sonntag, 17.11.2019, 09:31

Wenn das rückwirkend kommt, was von der Bahnagentur verkündet wurde (Quelle angeblich die DB), wo soll da ein Problem mit der Umsatzsteuer sein?

Seht es doch ganz einfach als nachträglichen Rabatt oder Wiedergutmachung/Entschädigung für das vergangene Jahr.

Weil es Bruttobeträge sind und keine Nettobeträge, die bezahlt werden. Wofür soll es dann einen Rabatt geben.

Wiedergutmachung? Hätte da nicht alle Bahnkunden - also auch Gelegenheitsfaher - einen Anspruch drauf?


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