Waum nachträglichen Rabatt - warum denn nicht? (Fahrkarten und Angebote)

RhBDirk, Sonntag, 17.11.2019, 09:42 (vor 2323 Tagen) @ Power132

Wenn das rückwirkend kommt, was von der Bahnagentur verkündet wurde (Quelle angeblich die DB), wo soll da ein Problem mit der Umsatzsteuer sein?

Seht es doch ganz einfach als nachträglichen Rabatt oder Wiedergutmachung/Entschädigung für das vergangene Jahr.


Weil es Bruttobeträge sind und keine Nettobeträge, die bezahlt werden. Wofür soll es dann einen Rabatt geben.

Wiedergutmachung? Hätte da nicht alle Bahnkunden - also auch Gelegenheitsfaher - einen Anspruch drauf?

Nochmal: Was spricht gegen eine Erstattung? Gelegenheitsfahrer latzen nun mal nicht so viel in einem Jahr hin und sind entsprechend auch nicht so viel unterwegs und nicht so viel von Unregelmäßigkeiten betroffen.

Gelegenheitsfahrer, die zumindest mit einer BC ausgestattet sind, erhalten doch auch laufend 1. Kl Upgrades, Mitfahrergutscheine usw.

Und nimm endlich mal Abstand von der Umsatzsteuer Debatte.

Das Ganze wäre dann einfach eine Entschuldigung für die Performance in den letzten Monaten. Es gab doch in den letzten Jahren für 100er auch immer mal wieder ne Flasche Wein, Pralinen, ne Webcam, Upgrades, Mitfahrergutscheine.


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