Zivilcourage gegen Unterdückung und Schikane gefragt (Fahrkarten und Angebote)

Destear, Berlin, Samstag, 10.06.2017, 13:13 (vor 3255 Tagen) @ ThomasK

Ich gehe aber davon aus, dass du vor Gericht sehr gute Chancen hättest, gegen diese Knebelvorschrift der Deutschen Bahn zu gewinnen.

Interessant. Auf welche Normen und exemplarischen Rechtssprechungsfälle stützt sich deine Mutmaßung.

Da gibt es mehrere Anspruchsgrundlagen.

Gute Chancen bietet z.B. § 305c BGB.

§ 305c BGB ist keine Anspruchsgrundlage.

Auch gibt es im EU-Recht zahlreiche vielversprechende Anspruchsgrundlagen, wie z.B. die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.

Welche denn?

Der Begriff Flexpreis suggeriert ganz eindeutig, dass man die Rückfahrt frei wählen kann. Dass man sich vor der Hinfahrt bei einem FLEXpreis schon auf den Tag der Rückfahrt festlegen muss, ist völlig absurd.

Flex kann so ziemlich alles bedeuten, eine Auslegung nur in die eine Richtung ist alles andere als zwingend.

Wer beispielsweise Verwandte besucht, weiß oft noch nicht, wann er zurückfahren will.

Die alte Regel, dass man seine Rückfahrt innerhalb eines Monats frei wählen konnte, war weitgehend ein Flexpreis. Die neue Regel ist es nicht mehr, sodass der Begriff eine irreführende Beschreibung des Produkts ist.

Mit der jetzigen Regel hat die Deutsche Bahn de facto ein Grundangebot, die flexible Rückfahrkarte, abgeschafft.

Alleine schon für diese grandiose Fehlleistung gehört der unfähige Vorstand gefeuert.

Es hagelt übrigens Proteste, die der unfähige Bahnvorstand, der offenbar nicht begriffen hat, dass die Bahn für die Kunden fährt und im Wettbewerb steht.

https://www.welt.de/wirtschaft/article164150924/Der-neue-Flexpreis-ist-vollkommener-Sch...

Sich einen Flexpreis vor der Fahrt zu kaufen und dann zwischen verschiedenen Zügen wählen zu können, gehört zur Gegenleistung für den teureren Fahrpreis.

...welche ja auch erbracht wird.

Nein, sie wird eben NICHT VOLLSTÄNDIG erbracht. Du hast es immer noch nicht kapiert. Mit der Datumsfestlegung wird eine partielle Zugbindung eingeführt, d.h. die Gegenleistung wird partiell nicht erbracht.

Der richtige Name für das neue Angebot ist nicht Flexpreis, sondern Datumsbindungspreis.

Wirtschaftswissenschaftlich müsste sich der Preis der Datumsbindungsfahrkarte ZWISCHEN dem Sparpreis und dem ECHTEN Flexpreis befinden.

Querulantentum und Leistungserschleichung, wie du sie hier propagierst, haben vermutlich erst zur systematischen Verschlechterung der Bedingungen für die breite Mehrheit der Kunden geführt. Klasse Tip!

Kleiner Tipp für dich: Du solltest dich erst mal informieren, bevor du total arrogant und polemisch Falschbehauptungen aufstellst.

Normalerweise antworte ich auf so ein polemisches Zeug nicht, da aber viele andere hier sind, die sich informieren wollen und an Fakten interessiert sind, widerlege ich dir deinen Unfug.

Bezüglich der juristischen Richtigkeit der von dir gemachten Aussagen darf man erhebliche Zweifel haben. Den Nutzern dieses Forums sei ans Herz gelegt, sie nicht einfach für bare Münze zu nehmen, sondern sie sorgfältig zu überprüfen.


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